Was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich Videotherapie in Anspruch nehmen kann?
Der Gesetzgeber hat strenge Auflagen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen an die Videotherapie gestellt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier!
Für Sie als PatientIn gilt:
- Sie müssen sich in einem geschlossenen Raum befinden
- Ihr Bildschirm (Handy, Tablet oder PC) muss eine Kamera, ein Mikrofon und ein WLAN besitzen.
- Aufzeichnungen der Sitzungen sind weder von Patienten- noch Therapeutenseite gestattet
- Wir brauchen vor der ersten Videotherapiesitzung eine schriftliche Bestätigung, dass Sie mit der Durchführung einverstanden sind und der Datenverarbeitung zustimmen. Das dafür nötige Dokument finden Sie hier. Natürlich ist Ihr Einverständnis freiwillig und jederzeit widerrufbar.
- Es können nur Einzelsitzungen per Videobehandlung erfolgen, keine Gruppenstunden
Wie läuft eine Videotherapiesitzung ab?
Termin vereinbaren
Sie vereinbaren mit uns einen Termin. Dies können Sie schriftlich, telefonisch oder im direkten Kontakt (bspw. im Anschluss an Ihre letzte face-to-face Sitzung bei uns) tun.
Sitzung starten
Ihr Therapeut/Ihre Therapeutin wird Ihnen daraufhin per Email eine Terminbestätigung schicken. In der Email ist ein Link bzw. ein Button zum Starten der Videosprechstunde. Klicken Sie 2 min. vor Beginn der Stunde auf den Button und Sie gelangen ins virtuelle „Wartezimmer“. Sobald sich ihr Therapeut/Therapeutin einwählt, beginnt die Sitzung.
Kostenfrei
Sie brauchen KEINEN Benutzeraccount und selbstverständlich ist der Videodienst für Patienten völlig kostenfrei.
Welche Kosten entstehen für mich als Patient/in bei einer Videotherapiesitzung?
Gesetzlich Versicherte:
Keine, der Videodienst selber ist für Sie kostenlos. Die Kosten für die Sitzungen werden (bei Bewilligung) von der gesetzlichen Krankenkasse getragen, da unser MVZ zur kassenärztlichen Versorgung zugelassen ist.
Privatversicherte:
Beihilfeberechtige können Videotherapie und sogar Teletherapie in Anspruch nehmen:
Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). § 18a führt aus:
„ … (5) Haben Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind, am Dienstort keinen persönlichen Zugang zu muttersprachlichen psychotherapeutischen Behandlungen, sind die Aufwendungen für die folgenden Leistungen auch dann beihilfefähig, wenn die Leistungen telekommunikationsgestützt erbracht werden: 1. tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie nach Nummer 861 der Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte oder 2. Verhaltenstherapie nach Nummer 870 der Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte. Bei telekommunikationsgestützter Therapie sind bis zu 15 Sitzungen beihilfefähig. Wird von einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder Verhaltenstherapie in Gruppen oder von einer analytischen Psychotherapie als Einzel- oder Gruppentherapie zu einer telekommunikationsgestützten Therapie gewechselt, sind die Aufwendungen für die telekommunikationsgestützte Therapie beihilfefähig, wenn die Festsetzungsstelle die Beihilfefähigkeit nach Einholung eines Gutachtens zur Notwendigkeit des Wechsels anerkannt hat. Aufwendungen für Leistungen nach Satz 1 sind nur beihilfefähig, wenn diese im Rahmen einer im Inland begonnenen psychotherapeutischen Behandlung zur weiteren Stabilisierung des erreichten Behandlungserfolgs notwendig sind.“
Privatversicherte OHNE BEIHILFEBERECHTIGUNG klären bitte vorab mit ihrer Krankenkasse in wie weit die Kosten für Videositzungen übernommen werden.
Welche Vorteile bietet Videotherapie?
- Zeitersparnis: Sie sparen sich den Weg in die Praxis.
- Kostenersparnis: Sie sparen sich Fahrt- und Benzingeld und ggf. Geld fürs Parken
- Umweltschonend: Es werden keine Ressourcen (z.B. Benzin) für den Transfer in die Praxis verbraucht
- Sie können Ihre Therapiestunde auch in den Fällen wahrnehmen, in denen diese sonst ausfallen würde.
Solche Fälle können sein:
-
- Sie sind plötzlich erkrankt
- Sie stehen unter Quarantäne
- Sie sind infolge eines Unfalls immobil
- Ihre Kinderbetreuung ist abgesprungen
- Das Auto springt nicht an
- Busse und Bahnen streiken
- Sie sehen sich aufgrund Ihrer psychischen Symptome an dem betreffenden Tag nicht im Stande in die Praxis zu kommen