ABLAUF

Nach einer telefonischen Kontaktaufnahme oder Email-Kontakt wird ein zeitnaher Termin für ein Erstgespräch vereinbart. Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der ersten Schilderung Ihres Anliegens.


Im Rahmen dieses Gespräches wird auch der weitere Ablauf geklärt, d.h. bei Bedarf werden weitere Sitzungen vereinbart und geklärt, ob Einzel- oder Gruppentherapie gewünscht/sinnhaft ist.


Bitte bringen Sie zu diesem Termin ihr Versichertenkärtchen (elektronische Gesundheitskarte) mit.


Wichtig: Falls Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte zwei Werktage vorher per Email ab (unbedingt schriftlich!). Andernfalls wird ein sogenanntes „Ausfallhonorar“ erhoben, welches den Verdienstausfall der Therapeutin ersetzt.

Warum?

Der Grund hierfür ist, dass eine Psychotherapiepraxis,  entgegen einer „normalen“ Hausarztpraxis, eine reine Bestellpraxis ist, d.h. die Therapeutin reserviert für eine Patientin einen bestimmten Termin (50 min.) und kann diesen Zeitraum nicht anderweitig verwenden, falls die Patientin nicht erscheint. Für eine Re-Buchung braucht die Verwaltung mindestens zwei Werktage, weswegen eine Absage innerhalb dieser Frist zu einem Verdienstausfall der Therapeutin führt. Da unsere Therapeutinnen – wie alle Menschen – auf regelmäßige Gehaltszahlungen angewiesen sind, erheben in der Regel alle Psychotherapiepraxen Ausfallhonorare, um diesen Verdienstausfall auszugleichen. Da die Ausfallhonorare von keiner Krankenkasse erstattet werden, empfehlen wir Ihnen immer rechtzeitig abzusagen, um eine solche Situation in beidseitigem Interesse zu vermeiden.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

* Aus Gründen der verbesserten Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen zumeist die weibliche Form gewählt, es ist jedoch immer auch die männliche Form gemeint. Dies gilt natürlich auch umgekehrt.