KASSENPATIENTEN und PRIVATPATIENTEN

Kassenpatienten

Aufgrund des Vorliegens einer Kassenzulassung sind wir berechtigt, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.


Privatpatienten/Selbstbezahler

Klären Sie rechtzeitig, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Psychotherapie übernimmt. Ist Psychotherapie in Ihrem Tarif inbegriffen, sind wir berechtigt, mit den privaten Krankenkassen abzurechnen.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, die Sitzungen selbst zu bezahlen ohne Einbezug Ihrer Krankenkasse. Für eine Sitzung legen wir die Gebührenordnung der Psychotherapeuten zugrunde (GOP) und berechnen pro 50 Minuten Einzelsitzung zwischen 100,55 und 153,03 € (2,3-3,5facher Satz).